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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

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  1. Vertragsgegenstand

    Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der LEO Immobilien GmbH. 

    Vertragspartner des Kunden ist LEO Immobilien GmbH, Schulrain 5, 6276 Hohenrain, Schweiz, Tel.: 041 910 07 77, E-Mail: info@leo-immo.ch.

  2. Vertragsabschluss

    Der Vertrag zwischen dem Kunden und LEO Immobilien kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch LEO Immobilien GmbH zustande. LEO Immobilien GmbH nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt oder die bestellten Leistungen erbringt. An schriftliche Offerten ist LEO Immobilien während einer Dauer von 60 Tagen gebunden. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

  3. Leistungsangebot

    Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Offertgesprächs von LEO Immobilien GmbH erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. LEO Immobilien GmbH behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen. Aufgrund individueller Vereinbarung von der LEO Immobilien GmbH vorgenommenen Leistungen, ist jeweils der Leistungsumfang im gültigen Vertrag geregelt und massgebend. Ein Anspruch auf terminliche Bindung solcher Leistungen besteht nicht. Datenkorrekturen oder -änderungen sind nicht erfolgsabhängig. LEO Immobilien GmbH ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

  4. Zahlungsbedingungen

    Sämtliche publizierten Preise sind verbindliche Listenpreise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Leistungen, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet. LEO Immobilien GmbH ist ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung nicht an die Preise gebunden, wenn, durch den Kunden, eine Verzögerung der jeweiligen Dienstleistung von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. In diesem Fall werden die, im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise, verrechnet. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und LEO Immobilien GmbH ist dadurch berechtigt, eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.- zu verlangen. Wird eine Rechnung innerhalb der Frist von 14 Tagen nicht bezahlt, wird von LEO Immobilien GmbH ein Verzugszins von 8% verrechnet. Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von LEO Immobilien GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. LEO Immobilien GmbH behält sich vor, Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. LEO Immobilien GmbH behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung eine Leistungs-/Liefersperre zu verhängen.

  5. Leistungserbringungsbedingungen

    LEO Immobilien GmbH ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Leistungstermine gebunden. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von LEO Immobilien GmbH nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist LEO Immobilien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) dabei ist LEO Immobilien GmbH zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr berechtigt.

  6. Untersuchungs- und Rügepflicht

    Dienstleistungen gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar, innerhalb von 24 Stunden, nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.
    Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

  7. Mängelgewährleistung und Haftung

    Dem Kunden ist bekannt, dass eine erbrachte Leistung nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeführt werden kann. LEO Immobilien GmbH haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) beruhen, respektive für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. LEO Immobilien GmbH haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden, sowie für Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung durch LEO Immobilien GmbH (vgl. Abschnitt 5) entstehen.

    LEO Immobilien GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen hätte verhindern können. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der LEO Immobilien GmbH abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit LEO Immobilien GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von LEO Immobilien GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.

  8. Geistiges Eigentum

    LEO Immobilien GmbH behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite, ihren Publikationen und Dokumentationen usw. alle Rechte vor. Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Leistungsbestellung/einen Kauf bei LEO Immobilien GmbH aufzugeben. Alle anderen auf der Webseite, den Publikationen und Dokumentationen zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder Firmennamen/-logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten.

  9. Datenschutz

    LEO Immobilien GmbH versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Kontaktanfrage/Geschäftsabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen. Kundeninformationen werden vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für LEO Immobilien GmbH Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen.

  10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand gilt Hochdorf LU.

  11. Schlussbestimmungen

    Beim Angebot und/oder Verkauf von Immobilien und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich LEO Immobilien GmbH jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von LEO Immobilien GmbH – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Der Erfüllungsort für alle Leistungen von LEO Immobilien GmbH ist der Sitz von LEO Immobilien GmbH.

Diese AGB gelten ab 01. Juli 2021.

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